Qualität Letzte Änderung: 24.08.2023, 12:08 Uhr
Telemonitoring Herzinsuffizienz
Antragsstellung online
Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.
Genehmigung Telemedizinisches Zentrum (TMZ)
Zum 1. April 2022 trat die Qualitätssicherungsvereinbarung zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz in Kraft.
Die Qualitätssicherungsvereinbarung regelt die fachlichen und technischen Voraussetzungen für die Ausführung und Abrechnung von Leistungen des Telemonitorings bei Herzinsuffizienz in der vertragsärztlichen Versorgung. Konkret betrifft dies die Gebührenordnungspositionen 13583 bis 13587 des EBM
Fachärzte für Innere Medizin und Kardiologie bzw. Fachärzte für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Kardiologie können einen eine Genehmigung erhalten, sofern sie auch über die Qualitätssicherungsgenehmigung nach der Qualitätssicherungsvereinbarung zur Kontrolle von aktiven kardialen Rhythmusimplantaten verfügen und weitere technische Voraussetzungen nach der Qualitätssicherungsvereinbarung erfüllen.
Dokumente
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Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung als Telemedizinisches Zentrum (TMZ) für das Telemonitoring bei Herzinsuffizienz (PDF, 178 KB)
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Telemonitoring bei Herzinsuffizienz - Teilnehmende Kardiologinnen und Kardiologen in Telemedizinischen Zentren (PDF, 110 KB)
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Abfrage zur Jahresstatistik TMZ (PDF, 305 KB)