Hybrid DRGs
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen rund um die Hybrid-DRG-Abrechnung.
Die dazugehörige Vereinbarung wurde Anfang März rückwirkend zum 01.01.2024 zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband geschlossen.
Für das Kalenderjahr 2024 gilt eine Übergangsregelung, die die Abrechnung der Hybrid-DRGs als Pseudoziffern über die Quartalsabrechnung vorsieht. Ab dem 01.01.2025 soll das eigentliche Abrechnungsverfahren, der elektronische Datenaustausch nach §295 Absatz 1 Satz 1 SGB V, durchgeführt werden.
Unter dem folgenden Link informiert die KBV zu dem Thema:
Hier geht es zum zertifizierten Hybrid-DRG-Grouper im KVNO Portal: www.kvnoportal.de/drg
Aktuell befindet sich dieser Bereich noch im Aufbau, wir haben allerdings schon mal FAQs für Sie zusammengestellt.