Sie können einen Antrag auf Gründung eines neuen Qualitätszirkels bzw. Übernahme eines bestehenden Qualitätszirkels bei der KV Nordrhein stellen. Dem Antrag wird stattgegeben, wenn die Rahmenbedingungen (PDF) der QZ-Arbeit eingehalten werden, unter anderem
Gruppengröße
- Veranstaltungen mit weniger als drei oder mit mehr als 25 Teilnehmenden können i. d. R. nicht als Qualitätszirkelsitzung zertifiziert werden.
Teilnehmende
- Qualitätszirkel richten sich vorrangig an Mitglieder der KV Nordrhein gleicher oder unterschiedlicher Fachrichtungen. Es müssen i. d. R. mind. 50 % der Teilnehmenden einer Qualitätszirkelsitzung Mitglieder der KV Nordrhein sein.
Dauer einer Qualitätszirkelsitzung
- Eine Qualitätszirkelsitzung muss mind. 60 Minuten dauern.
Art der Durchführung
- Qualitätszirkel können in Präsenz, Hybrid oder Online mittels einem gängigen Videokonferenzsystem durchgeführt werden.
Sponsoring / Werbende Interessen Dritter
- Eine Förderung (Sponsoring) der Qualitätszirkelarbeit bzw. –sitzungen durch Dritte, organisatorisch oder finanziell, ist nicht zulässig. Unter Sponsoring versteht man jegliche Zuwendung von Geld-, Sach- oder Dienstleistungen durch kommerzielle Sponsoren an Qualitätszirkel, Moderierende oder Teilnehmende (Gesponserte).
Informationen zum eQZ finden Sie in der nächsten Leiste unter "Wie melde ich einen Qualitätszirkel an?"