Vertrag Letzte Änderung: 27.12.2023, 09:00 Uhr
VorsorgePlus
Vertrag zur besonderen Förderung ärztlicher Vorsorgeleistungen (VorsorgePlus) TK, KKH, HEK - Besondere Versorgung gemäß § 140a SGB V
Hierbei handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Leistung. Dies bedeutet, ohne eine entsprechende Genehmigung können Sie die Leistungen nicht zur Abrechnung bringen. Bitte beachten Sie, dass Genehmigungen nicht rückwirkend ausgesprochen werden können und Sie die Leistungen dementsprechend frühzeitig beantragen.
Eine inhaltliche Zusammenfassung der Voraussetzungen finden Sie im Antragsportal unter dem entsprechenden Antragsnamen.