Arzneimittel Letzte Änderung: 28.07.2022, 13:56 Uhr Lesezeit: 10 Minuten
Arzneimittelverschreibungs-Verordnung (AMVV)
Seit dem 1. Juli 2015 müssen Praxen auf Verordnungen von Arzneimitteln und Medizin-produkten im Stempel der Praxis die Telefonnummer angeben. Auch der Vorname des verschreibenden Arztes muss aufgeführt sein. Dies resultiert aus einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) und der Medizinprodukte-Abgabe-verordnung.