Praxen, die eine Homepage oder auch Facebook-Seite betreiben, müssen darauf achten, dass diese eine Datenschutzerklärung beinhaltet. Diese Datenschutzerklärung muss individuell je nach Seiteninhalten angepasst werden, und innerhalb von zwei Klicks immer aufrufbar sein auch im Wartungszustand. So müssen zum Beispiel alle Zwecke aufgeführt werden, zu denen Daten erhoben und verarbeitet werden. Auch die Rechtsgrundlage, auf der Daten verarbeitet werden, muss benannt sein.
Weiterhin muss ein Hinweis auf das Recht zur Auskunft wie auf das Recht auf Löschung und Widerspruch enthalten sein. An allen Stellen auf der Homepage, wo Patientendaten erhoben werden, wie etwa bei der Bestellung von Newslettern oder der Online-Terminvergabe müssen auch entsprechende Hinweise aufgenommen werden.
Hier finden Sie ein Muster für eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Homepage:
Muster: Datenschutzerklärung auf der Homepage (PDF, 115 KB)
Muster: Datenschutzerklärung auf der Homepage (DOC, 35 KB)