Ein Patient wird erstmals oder nach acht behandlungsfreien Quartalen, erneut in der Arztpraxis behandelt. Ausschlaggebend ist das Quartal, in dem der Patient zuletzt in der Praxis war, nicht der Tag. In Praxen mit mehreren Arztgruppen gilt der Zweijahreszeitraum für die jeweilige Arztgruppe, maximal für zwei Arztgruppen je Arztpraxis.
Beispiel: Sucht ein neuer Patient in einer Berufsausübungsgemeinschaft oder einem MVZ Ärzte unterschiedlicher Arztgruppen auf, zum Beispiel im 1. Quartal 2020 einen Hausarzt, im 2. Quartal einen Urologen und im 3. Quartal einen Orthopäden, erhalten maximal zwei Arztgruppen ihre Leistungen extrabudgetär vergütet – und zwar die Arztgruppen mit den ersten Kontakten (hier Hausarzt und Urologe).
Sucht der Patient im 1. Quartal 2020 den Hausarzt auf und im 2. Quartal den Urologen, so kann er frühestens im 2. Quartal 2022 bei einer weiteren Arztgruppe als Neupatient gelten.
Entscheidend, ob ein Patient als neuer Patient eingestuft wird, ist letztlich also nicht die Praxis oder das MVZ, sondern die Arztgruppe. So kann ein und derselbe Patient beim HNO-Arzt des MVZ als "neu" gelten, beim Hausarzt des MVZ aber nicht, weil der Patient dort regelmäßig in Behandlung ist.
Quelle: PraxisInfoSpezial zum TSVG der KBV