Hier finden sie Fragen und Antworten zum Thema Laborreform
Fragen an die Serviceteams und deren Antworten: Laborreform in Kraft
Nein, aber jeder Nummer ist ein Katalog an Gebührenordnungspositionen (GOP) zugeordnet, die von der Anrechnung auf die Laborkosten befreit sind. Den Katalog finden Sie unter kbv.de
Beispiel: 32022 - Manifester Diabetes mellitus: GOP 32025, 32057, 32066, 32094, 32135 (Glukose, Kreatinin, HbA1c, Urin-Mikroalbuminurie); wenn Sie zum Beispiel zusätzlich HDL/LDL Cholesterin bestimmen (32061 und 32062), wird dies den Laborkosten zugerechnet.
Tragen Sie diese ausschließlich in der eigenen Abrechnung ein, wenn Sie die Laborleistungen selbst erbringen oder mittels Muster 10 oder 10A in Auftrag geben. Es reicht, jede Kennnummer pro Quartal je Behandlungsfall einmal einzutragen.
Die KV Nordrhein setzt ihn zu, wenn Sie eine Versicherten-, Grund- und/oder Konsiliarpauschale der EBM-Kapitel 3, 4, 7 bis 11, 13, 16 bis 18, 20, 21, 26, 27 oder 30.7 abrechnen. Inwieweit der WB ausgezahlt wird, hängt von Ihrer Fallzahl und den von Ihnen erbrachten und veranlassten Laborleistungen ab.
Ja, die GOP 32125 (präoperative Labordiagnostik) und die GOP 32880, 32881 und 32882 (Labor zur Gesundheitsuntersuchung).
Die Veranlassung der Laborleistungen, die Inhalt der GOP 01770 sind, erfolgt ohne Überweisung Muster 10 oder 10A. Die Abrechnung erfolgt stattdessen zwischen auftraggebender Praxis und ausführendem Labor. Die Kosten für die Erbringung der Laborleistungen sind kalkulatorisch in den Leistungskomplexen der Mutterschaftsvorsorge enthalten und daher nicht gesondert abrechnungsfähig.
Weil die darunterfallenden Leistungen wie mikroskopische Untersuchung des Urinsedimentes, Hämoglobinbestimmung und Erythrozytenzählung Inhalt der GOP 01770 sind. Bei Vertretung, im Notfall oder bei Mit- bzw. Weiterbehandlung ist die Berechnung der GOP 01770 nicht möglich, die erbrachten Mutterschaftsleistungen sind kurativ abrechnungsfähig. Damit diese kurativen Laboruntersuchungen, die sonst Inhalt der 01770 sind, das Laborbudget nicht belasten, ist die Kennzeichnung mit 32007 erforderlich. Die weiteren in der Mutterschafts-Richtlinie vorgesehenen Laborleistungen werden nach Kapitel 1.7.4 abgerechnet. Auf dem Laborschein wird dann das Feld „präventiv“ angekreuzt.
Da diese Kennnummern ausschließlich in Ihrer Abrechnung anzugeben sind, entfällt das Eintragen auf dem Laborüberweisungsschein (Muster 10 oder Muster 10A). Der beauftragte Labor-/Facharzt bzw. die beauftragte Laborgemeinschaft übernimmt die Ausnahme-Kennnummer nicht mehr in seine/ihre Abrechnung.
Nein. Diese GOP wurden vom Labor abgerechnet. Sie dürfen die vom Labor mitgeteilten GOP nicht zusätzlich in die eigene Abrechnung übernehmen.
Ja, diese muss weiterhin auf Muster 10/10A eingetragen werden. Und zwar in den Fällen, in denen ein Knappschaftsarzt Laborleistungen für einen Knappschaftspatienten beauftragt.
Ja. Diese Fälle werden weiterhin bei der Fallzählung für den WB mitgezählt. Hierfür legen Sie nach wie vor einen Abrechnungsschein mit der Symbolnummer 88192 an. Sofern zutreffend, tragen Sie bitte auch eine Kennnummer ein, damit die entsprechenden Laborleistungen aus den Laborkosten herausgerechnet werden.
Die Kennnummer 32013 entfällt seit 1. April 2018. Die Leistungen der Diagnostik und Therapie von Fertilitätsstörungen unterliegen zukünftig der Steuerung durch den WB. Diese Änderung wurde bei der Neuberechnung der begrenzenden Fallwerte berücksichtigt.
Nein, das ist leider nicht möglich.
Die arztgruppenspezifischen unteren und oberen begrenzenden Fallwerte wurden vom Bewertungsausschuss berechnet und sind Bestandteil des Abschnitts 32.1 EBM. Die Fallwerte gelten bundesweit. Für die Kassenärztlichen Vereinigungen gibt es keine Möglichkeit, diese über eine HVM-Regelung anzupassen.
Ja. Jeder Vertragsarzt kann per Überweisung Muster 10 / 10A die Durchführung der für ihn erforderlichen diagnostischen Leistungen (auch Laboruntersuchungen) veranlassen.
Kann ein mit Muster 10 zu Laborleistungen beauftragter Arzt nicht alle geforderten Laborparameter selbst bestimmen, kann er diese mit Muster 10 weiter überweisen. Nur in solchen Einzelfällen ist auf Muster 10 der Arzt, der ursprünglich die Laboruntersuchungen beauftragt hat, als Erstveranlasser mit Betriebsstättennummer (BSNR) und Lebenslanger Arztnummer (LANR) einzutragen.