Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr
HIV/AIDS
An der HIV-/Aids-Vereinbarung können Vertragsärzte teilnehmen, die eine ausreichende praktische Erfahrung in der Behandlung therapiebedürftiger HIV-/Aids-Patienten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachgewiesen haben.
Die Ärzte sind verpflichtet, jährlich 30 Fortbildungspunkte zum Themenkomplex HIV-Infektion und Aids-Erkrankung nachzuweisen sowie den Nachweis der selbstständigen Betreuung von jährlich durchschnittlich 25 HIV-/Aids-Patienten pro Quartal zu erbringen. Darüber hinaus verpflichtet sich der teilnehmende Arzt, eine quartalsweise Patientendokumentation vorzunehmen und auf Anforderung der Kassenärztlichen Vereinigung jährlich zehn abgerechnete Fälle zur Überprüfung vorzulegen.
Qualitätssicherungskommission: 3 Mitglieder