Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr
Laserbehandlung des benignen Prostatasyndroms
Seit dem 1. April 2018 ist die neue Qualitätssicherungsvereinbarung zur Laserbehandlung des benignen Prostatasyndroms in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Vereinbarung „Holmium-Laser“. Neu aufgenommen wurde ein Verfahren für die Thulium-Laserresektion.
Diese Vereinbarung ist eine Maßnahme zur Qualitätssicherung, mit welcher die Qualität bei der Erbringung von Leistungen der nicht-medikamentösen, lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms mittels Laser gesichert werden soll. Die Vereinbarung regelt die fachlichen, apparativen und organisatorischen Anforderungen für Lasereingriffe zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms.
Belegärztlich tätige Urologen können Leistungen der nicht-medikamentösen, lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms mittels Laser über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) abrechnen, sofern die Voraussetzungen der Qualitätssicherungsvereinbarung erfüllt sind. Für die Vergütung der Leistungen können die Gebührenordnungspositionen (GOP) 36289, 36290 und 36829 aus Abschnitt 36 des EBM abrechnen.
Vertragsärzte benötigen eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung, um die EBM-Leistungen durchführen und abrechnen zu können. Dazu müssen sie unter anderem mindestens 40 Laserbehandlungen bei einem benignen Prostatasyndrom unter Anleitung nachweisen und eine intensivmedizinische Notfallversorgung gewährleisten.
Teilnehmende Vertragsärzte müssen gegebenenfalls jeweils bis zum 31. März des Folgejahres eine (elektronische) Jahresstatistik erstellen. Zu dieser eventuell bestehenden Verpflichtung werden die Genehmigungsinhaber zu gegebener Zeit informiert.
Näheres zu den fachlichen, apparativen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen enthält die Qualitätssicherungsvereinbarung.
Eine Übergangsregelung ermöglicht einen erleichterten Zugang für Ärzte, die bereits vor Inkrafttreten der Vereinbarung mit der Lasertechnik gearbeitet haben.
Eine Genehmigung nach dieser Übergangsregelung kann nur erteilt werden, wenn diese innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Qualitätssicherungsvereinbarung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein beantragt wird.
GOP | Inhalt |
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36289 | Laserendoskopischer urologischer Eingriff bis 45 Minuten Dauer |
36290 | Zuschlag zur GOP 36289 je weitere vollendete 15 Minuten Schnitt-Naht-Zeit |
36505 | Postoperative Überwachung |
36823 | Anästhesie und/oder Narkose |
36829 | Zuschlag bei Fortsetzung einer Anästhesie und/oder Narkose bei Verlängerung des Eingriffs mittels Holmium-Laser |