Qualität Letzte Änderung: 08.11.2022, 10:32 Uhr
Otoakustische Emissionen
Antragsstellung online
Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.
Messungen otoakustischer Emissionen nach den GOP 09324 oder 20324 EBM sind nach den Richtlinien „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ genehmigungspflichtig. Anträge zur Durchführung und Abrechnung der Bestimmung otoakustischer Emissionen können nur von Ärzten mit der Gebietsbezeichnung „Hals-Nasen-Ohrenheilkunde“ oder der „Phoniatrie und Pädaudiologie“ gestellt werden. Darüber hinaus muss der Arzt eine Gewährleistungsgarantie für das benutzte Gerät vorlegen, welche die in der Richtlinie beschriebenen Bedingungen umfasst.
Dokumente zur Genehmigung
Wenn Sie noch kein Mitglied der KV Nordrhein sind besteht die Möglichkeit das folgende Antragsformular zu verwenden.
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Antrag auf Genehmigung zur Durchführung der Bestimmung otoakustischer Emissionen (OAE) (PDF, 636 KB)
Antrag auf Genehmigung zur Durchführung der Bestimmung otoakustischer Emissionen -
Gewährleistungserklärung - Anlage zum Antrag auf Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Leistungen der OAE (PDF, 590 KB)