Qualität Letzte Änderung: 24.08.2023, 12:15 Uhr
Palliativversorgung
Antragsstellung online
Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.
Teilnahmevorraussetzungen für Ärzte: Wer als betreuender Haus- oder Facharzt an den Verträgen zur Palliativversorgung teilnehmen möchte, muss die 40-stündige Kursweiterbildung Palliativmedizin (Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und Bundesärztekammer) absolviert haben.
Der qualifizierte Palliativarzt (QPA) qualifiziert sich durch die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin der Ärztekammer.
Ab dem 1. Oktober 2017 sind aufgrund des im vergangenen Jahres in Kraft getretenen Hospiz- und Palliativgesetzes weitere Leistungen der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen worden.
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Kontakt
Bitte kontaktieren Sie uns per Mail: Palliativversorgung@kvno.de