Qualität Letzte Änderung: 24.08.2023, 12:09 Uhr
PET/PET-CT
Antragsstellung online
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Diagnostische Positronenemissionstomographie (PET) und Diagnostische Positronenemissionstomographie mit Computertomographie (PET/CT)
Zum 1. Juli 2016 trat die Qualitätssicherungs-Vereinbarung (QS-V) zur diagnostischen Positronenemissionstomographie (PET) und diagnostischen Positronenemissionstomographie mit Computertomographie (PET/CT) gem. § 135 Abs. 2 SGB V in Kraft.
Die Durchführung der PET und PET/CT kann nur nach den vom Gemeinsamen Bundesausschuss zugelassenen Indikationen bei onkologischen Fragestellungen durchgeführt werden (§ 1 Abs. 1 der QS-V). Zur Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung müssen 20 Fortbildungspunkte zu onkologischen Fragestellungen jeweils innerhalb von zwei Jahren nachgewiesen werden.
Dokumente zur Genehmigung
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Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Durchführung der Diagnostischen Positronenemissionstomographie (PET), Diagnostischen Positronenemissionstomographie mit Computertomographie (PET/CT) (PDF, 184 KB)
Antrag auf Genehmigung von PET und PET/CT -
Anlage 1 zum Antrag auf Erteilung der Genehmigung zur Durchführung der Diagnostischen Positronenemissionstherapie (PET) Diagnostischen Positronenemissionstherapie mit Computertomographie (PET/CT) (PDF, 148 KB)
Anlage 1 - Gewährleistungsbogen: PET und PET/CT -
Anlage 2 - Erklärung zur Kooperation mit einem Radiologen (PDF, 120 KB)
Anlage 2 - Erklärung zur Kooperation mit einem Radiologen -
Meldung der Inbetriebnahme eines neuen PET-Systems (bei bereits vorhandener PET und PET-CT-Genehmigung) (PDF, 178 KB)