Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr
Phototherapeutische Keratektomie (PTK)
Antragsstellung online
Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.
Zum 1.10.2007 ist die Qualitätssicherungsvereinbarung zur phototherapeutischen Keratektomie in Kraft getreten.
Teilnahmeberechtigt sind ophthalmochirurgisch tätige Augenärzte, wenn sie die nachstehend aufgeführten Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen:
- Fachliche Befähigung:
- Nachweis der selbständigen Durchführung von zehn phototherapeutischen Keratektomien mit dem Excimer-Laser durch die Vorlage von „Log-files“ (Papierform oder elektronisch) und/oder weitere Unterlagen, aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffs ersichtlich sind, oder
- Nachweis der selbständigen Durchführung von zehn Eingriffen mittels eines Excimer-Lasers durch die Vorlage von „Log-files“ (Papierform oder elektronisch) und/oder weitere Unterlagen, aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffs ersichtlich sind, sowie Teilnahmenachweis an einer mindestens zweistündigen Fortbildung zum Thema PTK
- Apparative Voraussetzungen:
Die sachgerechte Durchführung der PTK erfordert die Verwendung eines Excimer-Lasers, welcher geeignet ist, oberflächliche Anteile der Hornhaut (bis ca. 100 µm Tiefe) durch thermische Laserimpulse abzutragen. Zudem muss das Gerät über eine CE-Kennzeichnung gemäß dem Medizinproduktegesetz verfügen und für die PTK geeignet sein.
Dokumente zur Genehmigung
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Antrag auf Genehmigung der phototherapeutischen Keratektomie (PTK) (PDF, 163 KB)
Antrag auf Genehmigung der phototherapeutischen Keratektomie (PTK) -
Gerätebogen Excimer-Laser für die phototherapeutische Keratektomie (PTK) (PDF, 154 KB)
Gerätebogen Excimer-Laser für die phototherapeutische Keratektomie (PTK)