Qualität Letzte Änderung: 08.11.2022, 10:33 Uhr
Schmerztherapie
Antragsstellung online
Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.
Die Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie nach § 135 Abs. 2 SGB V regelt – in Verbindung mit Kapitel 30.7 EBM – die Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach den genehmigungspflichtigen Gebührenordnungspositionen (GOP) 30700 und 30702 EBM.
Zum 1. Oktober 2016 wurde diese Vereinbarung aktualisiert.
Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung gehören unter anderem die Vorlage von Zeugnissen über die Tätigkeit in einer qualifizierten Schmerzpraxis, Schmerzambulanz oder einem Schmerzkrankenhaus, die Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kursus über Schmerztherapie von 80 Stunden Dauer, die regelmäßige Teilnahme an interdisziplinären Schmerzkonferenzen bereits vor Antragstellung sowie die Genehmigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung.
Die Einrichtung, in der die zwölfmonatige (oder – in Teilzeit – 24 monatige) Fortbildung absolviert wird, muss die Kriterien der Anlage I der Schmerztherapie-Vereinbarung erfüllen und als Fortbildungsstätte im Rahmen der Schmerztherapie-Vereinbarung anerkannt sein.
Zusätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium vor der Schmerztherapie-Kommission erforderlich
- sofern die Prüfung zur Erlangung der Anerkennung der Zusatzweiterbildung „Spezielle
Schmerztherapie“ länger als 48 Monate zurückliegt oder - wenn die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ nicht vorliegt.
Darüber hinaus sieht die Schmerztherapie-Vereinbarung nicht delegationsfähige schmerztherapeutische Behandlungsverfahren vor. Ein multimodaler Therapieansatz unter Einbeziehung physiotherapeutischer und psychotherapeutischer Kompetenz soll frühzeitig geprüft werden.
Die schmerztherapeutische Einrichtung muss an 4 Tagen pro Woche mindestens je 4 Stunden schmerztherapeutische Sprechstunden vorhalten, in denen ausschließlich Patienten mit chronischen Schmerzkrankheiten behandelt werden.
Im Rahmen der Teilnahme an der Schmerztherapie-Vereinbarung muss der Arzt mindestens achtmal im Jahr an einer interdisziplinären Schmerzkonferenz teilnehmen.
Bei Ärzten, denen erstmalig eine Genehmigung nach dieser Vereinbarung erteilt wurde, wird eine Überprüfung der ärztlichen Dokumentation durchgeführt. Diese bezieht sich auf die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der Dokumentationen. Für diese Dokumentationen sollen die von den Fachgesellschaften konsentierten Dokumentationsinstrumente verwendet werden.
Qualitätssicherungskommission:
- 1 Anästhesist
- 1 Orthopäde
- 1 Praktische Ärztin
Dokumente zur Genehmigung
Wenn Sie noch kein Mitglied der KV Nordrhein sind besteht die Möglichkeit das folgende Antragsformular zu verwenden. Die Antragsformulare für die Fortbildungsstätte und zur Erbringung der GOP 30704 EBM stehen zurzeit nur als PDF-Formular zur Verfügung.
-
Antrag auf Teilnahme an der Schmerztherapie-Vereinbarung (PDF, 245 KB)
Antrag auf Teilnahme an der Schmerztherapie-Vereinbarung -
Antrag auf Anerkennung als schmerztherapeutische Fortbildungsstätte im Rahmen der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie gem. § 135 Abs. 2 SGB V (PDF, 260 KB)
Antrag auf Anerkennung als schmerztherapeutische Fortbildungsstätte -
Schmerztherapie-Vereinbarung: Antrag zur Erbringung und Abrechnung der GOP 30704 EBM (PDF, 160 KB)
-
Muster: Teilnahmebescheinigung Interdisziplinäre Schmerzkonferenz (RTF, 35 KB)
Muster: Teilnahmebescheinigung Interdisziplinäre Schmerzkonferenz -
Muster: Teilnahmebescheinigung Kombinationsveranstaltung (RTF, 36 KB)
Muster: Teilnahmebescheinigung Kombinationsveranstaltung