Qualität Letzte Änderung: 15.03.2023, 15:21 Uhr
Soziotherapie
Antragsstellung online
Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.
Die Soziotherapie nach § 37a SGB V soll psychisch Kranken die Inanspruchnahme ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen ermöglichen. Sie soll dem Patienten durch Motivierungsarbeit und strukturierte Trainingsmaßnahmen helfen, psychosoziale Defizite abzubauen.
Die Verordnung von Soziotherapie (GOP 30810 und 30811 EBM) ist genehmigungspflichtig.
Folgende Fachgruppen dürfen Soziotherapie verordnen:
- Fachärzte für Neurologie
- Fachärzte für Nervenheilkunde
- Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
- Psychologische Psychotherapeuten
- Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
- Fachärzte mit der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
Dokumente zur Genehmigung
Wenn Sie noch kein Mitglied der KV Nordrhein sind besteht die Möglichkeit das folgende Antragsformular zu verwenden.
Mehr Infos beim G-BA
Kontakt
Fax: +49 211 5970 33182
E-Mail: Soziotherapie@kvno.de