Vertrag Letzte Änderung: 14.01.2021, 09:58 Uhr Lesezeit: 10 Minuten
Katalog der zu fördernden ambulanten Operationen
Erläuterungen zu den Katalogen:
Katalog-Nr. 1 – Chirurgie/Orthopädie
- Mindestens eine Tracer-Diagnose der Gruppen A und B
- Mindestfrequenz von 50 Operationen; für BAG mit mindestens zwei Operateuren gilt eine Mindestfrequenz von 75 Operationen
Katalog-Nr. 2 – Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Mindestens eine Tracer-Diagnose der Gruppe C
- Mindestfrequenz von 30 Operationen; für BAG mit mindestens zwei Operateuren gilt eine Mindestfrequenz von 45 Operationen
Katalog-Nr. 3 – Gynäkologie
- Mindestens eine Tracer-Diagnose der Gruppe C
- Mindestfrequenz von 20 operativen Eingriffen; bei BAG mit mindestens zwei Operateuren gilt eine Mindestfrequenz von 30 operativen Eingriffen
Katalog-Nr. 4 – Urologie
- Mindestens eine Tracer-Diagnose der Gruppe C
- Mindestfrequenz von 20 operativen Eingriffen; bei BAG gilt eine Mindestfrequenz von 30 operativen Eingriffen
Erläuterung zum OPS „ Zusatzkennzeichen“
Für die Seitenangabe sind die gleichen Zusatzkennzeichen analog der ICD-10-GM anzuwenden:
- R: Rechts
- L: Links
- B: Beidseitig
Diese Zusatzkennzeichen sind für Prozeduren an paarigen Organen oder Körperteilen (Augen, Ohren, Nieren, Extremitäten, etc.) verpflichtend. Alle Schlüsselnummern, die mit einem Zusatzkennzeichen versehen werden müssen, sind besonders gekennzeichnet (in den Referenzausgaben des DIMDI mit einem Doppelpfeil ↔).