Vertrag Letzte Änderung: 08.12.2023, 09:50 Uhr Lesezeit: 10 Minuten
Gesund schwanger
Antragsstellung online
Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.
Übersicht der Symbolnummern
Zum 1. Juli 2016 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit den Berufsverbänden der Frauen- und Laborärzte, des Berufsverbandes für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie sowie der Gesellschaft für Wirtschaftlichkeit und Qualität bei Krankenkassen GWQ ServicePlus AG und mehreren Betriebskrankenkassen einen Vertrag zur Vermeidung von Frühgeburten abgeschlossen.
Gegenstand dieses Vertrages sind folgende Leistungen:
- Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung in Kombination mit einem individuellen Risikoscreening und einer umfangreichen Beratung zur Vermeidung von Risikofaktoren einer Frühgeburt,
- ein früher vaginaler Ultraschall in der 4. bis zur vollendeten 8. Schwangerschaftswoche sowie
- ein Infektionsscreening auf Bakterien und Mykose-Erreger zwischen der 16. und der vollendeten 24. Schwangerschaftswoche.
Schwangere der teilnehmenden Krankenkassen können sich bei ihrem teilnehmenden Gynäkologen in den Vertrag einschreiben.