Letzte Änderung: 13.01.2022, 10:41 Uhr
Verträge 2021
Verträge 2021
Änderung der Anlage 1 der SSB-Vereinbarung - gültig ab 1. Januar 2022
Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung zur Verbesserung Versorgugssituation von Versicherten mit Asthma bronchiale bzw. COPD - gültig ab 01.01.2022
2. Ergänzungsvereinbarung zur Vergütungsvereinbarung zur Verbesserung Versorgugssituation von Versicherten mit Koronarer Herzkrankheit (KHK) - gültig ab 01.01.2022
Arzneimittelvereinbarung 2022
Anlage 2 zur Impfvereinbarung
Vertrag zur optimierten Akutversorgung geriatrischer Patienten durch ein intersektorales telemedizinisches Kooperationsnetzwerk– rund um die Uhr zum 01.01.2022
Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung zur Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ (Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)) zum 01.10.2021
Änderung der Anlage 1 der Sprechstundenbedarfsvereinbarung
Zum 01.10.2021 wurde die Anlage 1 der Sprechstundenbedarfsvereinbarung geändert. Unter dem Punkt Ophtalmika wurden Miotika neu in die Anlage 1 aufgenommen. Werden Miotika zur schnelleren Wiederherstellung der normalen Akkomodationsleistung zum Verlassen der Praxis eingesetzt, stellen sie hingegen keinen Sprechstundenbedarf dar (keine GKV-Leistung).
Bei dem Punkt Gewebekleber wurde die Einschränkung auf Gewebekleber "auf Acrylatbasis" gestrichen.