Ja, diese ist weiterhin mit der SNR 97150 und im Zusammenhang mit der neuen SNR 99240 abrechenbar. Findet die Infektionssprechstunde samstags statt, rechnen Sie die SNR 97151 + SNR 99240 ab.
Ja, eine Maskenpflicht besteht weiterhin. Die Corona-Schutzverordnung sowie die Test- und Quarantäneverordnung des Landes NRW wurden unverändert bis zum 28. Juli fortgeschrieben.
Ja, das Personal in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen kann regelhaft präventiv in der eigenen Praxis getestet werden (Paragraf 4 Absatz 1 Nr. 2 TestV). Für bis zu zehn Antigen-Tests pro Person und Monat werden die Kosten wie bisher erstattet.