Sollte eine Überweisung mit Vermittlungscode (außer für den Facharzt der Gynäkologie und Augenheilkunde) vom behandelnden Arzt vorliegen, kann sich der Patient an die Patientenhotline unter der Rufnummer: 116 117 wenden.
Die Erreichbarkeit ist unter dieser Rufnummer rund um die Uhr gegeben.
Es besteht eine sehr große Nachfrage nach Terminen bei Fachärzten oder Psychotherapeuten. Bitte stellen Sie uns deswegen weiterhin freie Termine zur Verfügung, damit die TSS nicht gezwungen ist, Patienten an Kliniken zu vermitteln.
Die Behandlung dort geht auf Kosten der ambulanten Vergütung.
Bitte kleben Sie den Code im Feld „Auftrag“ neben der gewünschten Auftragsleistung auf.
Er kennzeichnet eine aus medizinischer Sicht dringliche Überweisung für die Terminservicestelle. Der Patient erhält dadurch einen Anspruch auf die Vermittlung eines Facharzt-Termins innerhalb von vier Wochen.
Ärzte und Psychotherapeuten können Termine telefonisch unter: 0211 5970 8988, per Mail: terminannahme@kvno.de oder Fax: 0211 5970 9907 melden.
In der Praxissoftware kennzeichnen Sie die Überweisung im Feld „TSVG-Vermittlungsart“ mit ,,TSS-Terminfall“, geben das Datum des ersten Vermittlungsversuches ein, die Pseudo-GOP und ggf. den Buchstaben für den Zuschlag ( A, B, C oder D ).
Unsere Terminservicestelle vermittelt keine Therapieplätze im Rahmen der Richtlinientherapie. Vermittelt werden im Rahmen des gesetzlichen Auftrags Termine für eine Sprechstunde zur Erstberatung (PT-Sprechstunden), sowie in besonders dringenden Fällen zur 'Akutbehandlung' bei einem niedergelassen Psychotherapeuten oder einer -Therapeutin. Zudem vermitteln wir konkrete Termine für probatorische Sitzungen – insofern bei dem Patienten oder der Patientin ein zeitnaher Behandlungsbedarf besteht und dies auf dem Formular PTV 11 (mit Dringlichkeitscode) vermerkt ist.
Die Praxen können 30% der Fälle und Leistungen in Form von Videosprechstunden anbieten. Hierbei ist es egal, ob es sich um eine Facharzt- oder psychotherapeutische Praxis handelt.
NEIN
Die Terminservicestellen dürfen Termine bei Psychotherapeuten nur für die psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik und Akutbehandlung vermitteln - dies sehen die gesetzlichen Vorgaben so vor. Dabei darf ausschließlich die Akutbehandlung auch als Videosprechstunde angeboten werden - vorausgesetzt, der Patient war schon mal in der Praxis vorstellig.
Denn grundsätzlich gilt für die Psychotherapie: Eine Videosprechstunde kann durchgeführt werden, wenn bereits ein persönlicher Erstkontakt stattgefunden hat und kein unmittelbarer persönlicher Kontakt aus therapeutischer Sicht erforderlich ist. Ausgenommen davon sind die psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen. Diese dürfen nur in Präsenz und nicht per Video stattfinden.
rechts, neben ,,Info“ links, den kleinen Haken anklicken und das dementsprechende Terminprofil wählen
Für die Fachärztinnen und -Ärzte gilt es, den Arztnamen, der die Termine zur Verfügung stellen möchte auszuwählen.
Bei den Psychotherapeutinnen und -Therapeuten sind mehrere Terminprofile hinterlegt, z.B. PT-Sprechstunde, Akutbehandlung oder Probatorik
Hier bitte immer auf die hinterlegten Profile achten und die dementsprechenden Terminprofile auswählen.
Achtung: Bei der neuen Termineingabe, muss das Terminprofil neu angeklickt werden!
Die Vermittlungscodes kann man von der KBV für den eTerminservice zertifizierte PVS-System, herunterladen.
Für Praxen, die nicht in den eTerminservice kommen, erhalten über die E-Mailadresse terminannahme@kvno.de eine PDF-Datei mit Codes zugesandt.
Gerne können Sie auch die Anfrage telefonisch unter 0211 5970 8988 oder per Fax 0211 5970 9907 stellen.
Voreingestellt ist ein Buchungsabstand von 2 Tagen. Dieser kann von der Praxis im eTS selbst verändert werden. Zum Beispiel: Bei einem kurzfristig gemeldeten Termin kann der Buchungsabstand von 2 Tagen auf 1 Stunde vor Beginn des Termins geändert werden.
Auch hier gilt, sollte kein Zugriff auf Safenet bestehen, wenden Sie sich bitte telefonisch gerne an die TSS unter 0211 5970 8988 oder schreiben eine E-Mail unter terminannahme@kvno.de um den Buchungsabstand ändern zu lassen.
JA, da man die Termine bis 1 Stunde vor Beginn des Termins buchen kann.
Diese Terminangebote sollten dann von der Praxis nicht anderweitig vergeben werden.
Der eTerminservice ist nur noch über das SafeNet (SNK) zu erreichen! und nicht mehr über das WWW. über Ihren Zugang zum KVNO-Portal mit Ihren Zugangsdaten der Online-Abrechnung.
Dann wählen Sie die Kachel ,,Service“ um anschließend eTerminservice über SafeNet anzuklicken.
Sie haben die Möglichkeit, uns per E-Mail unter Terminannahme@kvno.de, Fax (0211 5970 9907) oder telefonisch (0211 5970 8988) freie Termine zu melden.
Die nicht gebuchten Termine können Sie im eTerminservice löschen. Bereits gebuchte Termin sagen Sie bitte beim Patienten ab und verweisen wieder an die 116 117.
Sollte kein Zugriff auf SafeNet bestehen, wenden Sie sich bitte telefonisch gerne an die TSS unter 0211 5970 8988 oder schreiben eine E-Mail unter terminannahme@kvno.de
Die Termine, die in Bezug des Praxisurlaubs oder bei längerer Krankheit storniert werden, müssen nicht nachgeholt werden.